Dr. Nikolas von Strenge berät im öffentlichen Wirtschaftsrecht und im Vergaberecht. Er hat weitreichende Erfahrung mit der Beratung von Infrastruktur- und ÖPP-Projekten sowie mit der öffentlich-rechtlichen Due Diligence bei Unternehmens- und Immobilientransaktionen. Dr. Nikolas von Strenge strukturiert für öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren. Zudem berät und vertritt er Unternehmen als Bieter in Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts berät er insbesondere zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Chemikalienrecht (REACH und CLP), Beihilfe- und Subventionsrecht sowie zum Recht der erneuerbaren Energien.
2000
Erstes juristisches Staatsexamen (Universität Göttingen)
2000 – 2003
Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation über das Thema “Naturschutzrecht außerhalb der Naturschutzgesetze“ (Universität Frankfurt/Oder)
2005
Zweites juristisches Staatsexamen (OLG Hamburg)
2005 – 2008
Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer im öffentlichen Wirtschaftsrecht (Hamburg)
Seit 2009
Partner bei Kruhl von Strenge