Dr. Karsten Kruhl, LL.M. (Exeter)

PROFIL

Dr. Karsten Kruhl berät in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts. Seine Mandanten sind Projektentwickler, Investoren, Family Offices und die öffentliche Hand. Im Zentrum seiner langjährigen Beratungspraxis stehen Immobilienprojekte, Gewerbemietverträge, Grundstückstransaktionen sowie Immobilien-Joint-Ventures. Er ist oft an Projekten und Transaktionen der öffentlichen Hand, bei denen immobilienrechtliche, öffentlich-rechtliche, vergaberechtliche und beihilferechtliche Aspekte zusammentreffen, beteiligt. Dr. Karsten Kruhl kennt den Immobilienmarkt und hat ein sehr gutes wirtschaftliches Verständnis. Er arbeitet effizient und zielgerichtet. In Vertragsverhandlungen gilt er als durchsetzungsstark und gleichzeitig lösungsorientiert.

WERDEGANG

1996

Erstes juristisches Staatsexamen (Universität Freiburg i.Br.)

1998

Promotion zum Dr. jur. im öffentlichen Baurecht

2000

Zweites juristisches Staatsexamen (OLG Hamburg)

2001

Master of Laws an der Universität von Exeter

2001 – 2004

Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Immobilienwirtschaftsrecht (Hamburg)

2004 – 2009

Partner bei Kruhl Arends Hofert Bergemann (KAHB)

Seit 2010

Partner bei Kruhl von Strenge

Telefon: +49 – 40 – 300 39 19 20
karsten.kruhl@kruhlvonstrenge.de
V-Card
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