Dr. Karsten Kruhl berät in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts. Seine Mandanten sind Projektentwickler, Investoren, Family Offices und die öffentliche Hand. Im Zentrum seiner langjährigen Beratungspraxis stehen Immobilienprojekte, Gewerbemietverträge, Grundstückstransaktionen sowie Immobilien-Joint-Ventures. Er ist oft an Projekten und Transaktionen der öffentlichen Hand, bei denen immobilienrechtliche, öffentlich-rechtliche, vergaberechtliche und beihilferechtliche Aspekte zusammentreffen, beteiligt. Dr. Karsten Kruhl kennt den Immobilienmarkt und hat ein sehr gutes wirtschaftliches Verständnis. Er arbeitet effizient und zielgerichtet. In Vertragsverhandlungen gilt er als durchsetzungsstark und gleichzeitig lösungsorientiert.
1996
Erstes juristisches Staatsexamen (Universität Freiburg i.Br.)
1998
Promotion zum Dr. jur. im öffentlichen Baurecht
2000
Zweites juristisches Staatsexamen (OLG Hamburg)
2001
Master of Laws an der Universität von Exeter
2001 – 2004
Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Immobilienwirtschaftsrecht (Hamburg)
2004 – 2009
Partner bei Kruhl Arends Hofert Bergemann (KAHB)
Seit 2010
Partner bei Kruhl von Strenge