Viele unserer Mandanten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen. Wir beraten die öffentliche Hand in allen Bereichen ihrer wirtschaftlichen Betätigung. Unsere Beratung umfasst die vertragliche Strukturierung und die Finanzierung von Projekten und Transaktionen ebenso wie das Haushaltsrecht und die weiteren spezifischen öffentlich-rechtlichen Grundlagen.
Besondere Erfahrung haben wir mit
• Projekten im öffentlichen Raum
• ÖPP
• Bau- und Immobilienprojekten von öffentlichen Unternehmen
• Privatisierungsverfahren
• Strukturierten Bieterverfahren
• Vergabeverfahren
• Planungs- und Genehmigungsverfahren
Rechtsgebiete: WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT, IMMOBILIENRECHT, VERGABERECHT, BEIHILFE UND SUBVENTIONEN, COMPLIANCE, PRIVATISIERUNGEN