INDUSTRIE

Kruhl von Strenge berät laufend namhafte industrielle Mandanten, etwa Betreiber von Raffinerien und Tanklager, Chemieunternehmen, Pharmaunternehmen, Energieunternehmen, Automobilindustrie, Abfallunternehmen.

 

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf regulatorischen Fragestellungen. Wir beraten laufend bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG, ferner zu allen anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die industrielle Produktion, etwa nach Wasserrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Naturschutzrecht.

 

Besondere Kompetenz haben wir im Chemikalienrecht einschließlich REACH und CLP.

 

Mit den besonderen Anforderungen, die sich aus der intensiven behördlichen Überwachung industrieller Tätigkeiten ergeben, sind wir gut vertraut. Wir verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung in außergerichtlichen Verhandlungen mit Behörden und kennen die Erfolgsfaktoren für Verhandlungsergebnisse, die den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten Rechnung tragen. Sofern dies dennoch einmal erforderlich ist, setzen wir die Rechte unserer Mandanten mit Nachdruck in Widerspruchsverfahren sowie gerichtlich durch.