ÖFFENTLICHES RECHT

Kruhl von Strenge berät Unternehmen und die öffentliche Hand umfassend im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten häufig in komplexen Projekten und Transaktionen. Dabei stehen die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten für uns im Mittelpunkt. Wir verbinden herausragendes juristisches Fachwissen, langjährige Beratungserfahrung und ein gutes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Kruhl von Strenge berät zu allen öffentlich-rechtlichen Aspekten von Bauvorhaben. Häufig begleiten wir Projektentwicklungen und Transaktionen. Dabei stehen die Baurechtsschaffung und die Absicherung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben im Mittelpunkt unserer Arbeit. Neben dem Bauplanungsrecht und dem Genehmigungsverfahren umfasst unsere öffentlich-rechtliche Expertise Fragen der Erschließung, Altlasten und Kampfmittel, Denkmalschutz, besonderes Städtebaurecht sowie Wasser- und Naturschutzrecht. Wir beraten unsere Mandanten im öffentlichen Baurecht zudem beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Nachbarschaftsvereinbarungen sowie in streitigen Verfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten.


Sektoren: IMMOBILIENWIRTSCHAFT, INDUSTRIE, ENERGIE

Im Umweltrecht beraten wir Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen wirtschaftlich relevanten umweltrechtlichen Fragestellungen, einschließlich zu den folgenden Bereichen:
• Genehmigungsverfahren nach BImSchG
• Altlasten, Wasser- und Bodenverunreinigungen
• Chemikalien und Gefahrstoffe, insbesondere nach REACH und CLP
• Natur- und Artenschutz
• Wasserrecht
• Abfall- und Verpackungsrecht
• Wald- und Forstrecht
• Haftung wegen Umweltschäden


Sektoren: INDUSTRIE, ENERGIE, INFRASTRUKTUR

Kruhl von Strenge berät Projektentwickler und Investoren im Bereich erneuerbare Energien, einschließlich zu allen Fragen nach dem EEG und dem KWKG.

 

Wir beraten ständig bei der Entwicklung, dem Erwerb und der Veräußerung von Wind- und Solarparks. Hier beraten wir insbesondere zu Planungs- und Genehmigungsfragen. Zudem beraten wir im Zusammenhang mit Offshore-Windparks, Biogasanlagen, KWK-Anlagen sowie Geothermie- und Wasserkraftanlagen.

 

Im Fokus von Kruhl von Strenge steht auch das allgemeine Energiewirtschaftsrecht. Hier beraten wir häufig im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben sowie zu Genehmigungs- und Planungsfragen.

 

Sektoren: ENERGIE

Kruhl von Strenge berät ständig zu großen Infrastrukturprojekten, etwa in den Bereichen Häfen, Autobahnen, Landes- und Kreisstraßen, Brücken und Tunnel sowie Breitbandkabel. Wir beraten sowohl zu ÖPP-Projekten als auch zu konventionellen Projekten und Privatisierungen.

 

Aus öffentlich-rechtlicher Sicht umfasst unsere Beratung unter anderem das Straßenrecht, das Wasser- und Wasserstraßenrecht sowie hafenrechtliche Fragen. Daneben beraten wir zu allgemeinen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, etwa zum Verwaltungs-, Verfassungs-, Umwelt- und Beihilferecht.

 

Sektoren: INFRASTRUKTUR, ÖPP-PROJEKTE, IMMOBILIENWIRTSCHAFT, ENERGIE

Kruhl von Strenge berät Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Bereichen des Fachplanungsrechts, etwa im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren nach dem Wasser-, Wasserstraßen-, Fernstraßen-, Berg-, Luftverkehrs- und Eisenbahnrecht.

 

Sektoren: INFRASTRUKTUR, ENERGIE

Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen unterliegen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung besonderen rechtlichen Anforderungen. Kruhl von Strenge berät in diesem Zusammenhang in allen Fragen des Beihilfe-, Vergabe-, Kommunal- und Haushaltsrechts ebenso wie zur Einhaltung von EU-Kriterien sowie bei transparenz- und sicherheitsrechtlichen Fragen.

 

Ferner berät Kruhl von Strenge auch private Unternehmen, etwa aus dem Industriesektor, zu Fragen der öffentlich-rechtlichen Compliance.

 

Sektoren: PUBLIC SECTOR, INDUSTRIE

Kruhl von Strenge berät häufig zu Bergbauprojekten. Unsere Expertise umfasst die Exploration und Förderung von Erdgas, Erdöl und sonstigen Bodenschätzen, die Geothermie sowie die Anlage und Nutzung von Kavernen. Dabei bezieht sich unsere Beratung nicht nur auf spezifisch bergrechtliche Fragen, sondern auch auf andere für Bergbauprojekte relevante Rechtsbereiche wie z.B. Wasser-, Chemikalien- und Umweltrecht.
Wir beraten seit vielen Jahren intensiv zu unkonventionellen Erdgasvorkommen und zum sog. Hydraulic Fracturing („Fracking“).

 

Sektoren: ENERGIE, INDUSTRIE

Im EU-Beihilferecht beraten wir Unternehmen und die öffentliche Hand. Wir beraten zu beihilfekonformen Strukturierungen und im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen. Häufig beraten wir zu strukturierten Bieterverfahren, beispielsweise im Zusammenhang mit der Privatisierung von Infrastruktureinrichtungen, dem Verkauf von Grundstücken sowie der Vergabe von beihilferechtlich relevanten Erbbaurechten und Mietverträgen. Bei Bedarf begleiten wir unsere Mandanten in Verfahren vor der Europäischen Kommission.

 

Unsere Beratung umfasst auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln. Insbesondere beraten und vertreten wir vor allem Unternehmen bei der Rückforderung von Zuwendungen. Zudem prüfen wir regelmäßige Fragen zu öffentlichen Fördermitteln im Rahmen von Transaktionen.

 

Sektoren: PUBLIC SECTOR, HEALTH CARE

Die öffentlich-rechtliche Due Diligence ist eine Kernkompetenz von Kruhl von Strenge.
Unsere Kompetenz in diesem Bereich wird auch von anderen Rechtsanwaltskanzleien sehr geschätzt, so dass wir häufig um Unterstützung bei der öffentlich-rechtlichen Due Diligence und öffentlich-rechtlichen Transaktionsberatung gebeten werden.
Wir haben bei einer Vielzahl von großen Transaktionen die öffentlich-rechtliche Due Diligence durchgeführt.

 

Ferner haben wir große Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung öffentlich-rechtlicher Klauseln in Kaufverträgen sowie im Zusammenhang mit umweltrechtlichen Post-M&A-Streitigkeiten.

 

Sektoren: INDUSTRIE, ENERGIE, INFRASTUKTUR

Kruhl von Strenge berät bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit nichtsteuerlichen Abgaben, insbesondere im Gebühren- und Beitragsrecht unter Einschluss von Umweltabgaben, kommunalen Abgaben, Sanierungsausgleichsbeträgen, Erschließungsbeiträgen, Förderabgaben für die Nutzung von Bodenschätzen und Fernstraßen-Mautgebühren.

 

Sektoren: PUBLIC SECTOR, ÖPP-PROJEKTE, INFRASTRUKTUR, TELEKOMMUNIKATION UND MEDIEN

Kruhl von Strenge berät seine Mandanten umfassend im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Hierzu zählen alle Fragen der Regulierung, einschließlich zum
• Telekommunikationsrecht
• Gewerberecht
• Handwerksrecht
• Gaststättenrecht
• Recht der Personenbeförderung

 

Ferner beraten wir an der Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft, angefangen bei der Gründung oder Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen, über haushaltsrechtliche Fragestellungen bis zur Entgeltgestaltung bei privatrechtlichem Handeln des Staates sowie zum Kommunalrecht.

 

Im Bereich „Health Care“ beraten wir zur Krankenhausplanung, zur Zulassung/Konzessionierung von Kliniken sowie zu allen regulatorischen Fragen rund um das Heimrecht und zu berufsrechtlichen Fragen. Besondere Expertise haben wir bei Entwicklungen und Transaktionen im Pflegebereich.

 

Sektoren: PUBLIC SECTOR, INDUSTRIE, HEALTH CARE, TELEKOMMUNIKATION UND MEDIEN

Bei Privatisierungsvorhaben treffen die spezifischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen mit für Unternehmensverkäufe typischen Verkaufsprozessen und Vertragsgestaltungen zusammen. Die Veräußerung staatlichen Vermögens erfordert einen haushalts- und beihilferechtskonformen Verkaufsprozess. Oft treten vergaberechtliche Fragen hinzu. Die Beratung von Privatisierungsvorhaben zählt zu den Kernkompetenzen von Kruhl von Strenge.

 

Sektoren: IMMOBILIENWIRTSCHAFT, PUBLIC SECTOR, HEALTH CARE