Öffentlich-
Private
Partner-
schaften

Im Bereich Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) gehört Kruhl von Strenge zu den führenden Sozietäten in Deutschland. Wir sind ständig an Groß- und Pilotprojekten im Bereich ÖPP beteiligt. Zu unseren Mandanten gehören einige der europa- und weltweit größten Baukonzerne, Behörden und öffentliche Unternehmen sowie Infrastrukturfonds.

 

Wir beraten laufend zu ÖPP-Projekten im Straßenbereich, insbesondere zu Fernstraßen (A-Modelle und F-Modelle) sowie zu Landes- und Kreisstraßen, Tunnel und Brücken. Daneben verfügen wir über intensive Beratungserfahrung zu ÖPP-Modellen in den Bereichen Messen und Kongresszentren, Häfen, Breitbandkabel sowie Hochbauten (Schulen, Krankenhäuser, sonstige öffentliche Bauten).

 

Wir beraten zu allen für ÖPP-Projekte relevanten Rechtsbereichen, insbesondere zu den Projektverträgen, zum Vergaberecht, zum öffentlichen Recht sowie zur Finanzierung.

Wir beraten umfassend zum Vergaberecht bei ÖPP-Projekten. Im Rahmen der Bieterberatung prüfen wir die Vergabeunterlagen und entwerfen Bieterfragen. Zudem prüfen wir den Teilnahmeantrag, die indikativen Angebote und das BAFO auf Vergaberechtskonformität. Die öffentliche Hand beraten wir bei der Erstellung der Vergabeunterlagen für die einzelnen Phasen des Verhandlungsverfahrens. Zudem prüfen wir die Teilnahmeanträge sowie die Angebote der Bieter und unterstützen unsere Mandanten bei allen sonstigen vergaberechtlichen Fragen, beispielsweise Beantwortung von Bieterfragen und Erstellung von Vergabevermerken. Ferner beraten wir bei der Erstellung und Prüfung von vergaberechtlichen Rügen und vertreten unsere Mandanten erforderlichenfalls in Vergabenachprüfungsverfahren.


Sektoren: ÖPP-PROJEKTE, PUBLIC SECTOR, INFRASTRUKTUR

Kruhl von Strenge berät ständig zu ÖPP-Projektverträgen. Im Rahmen unserer Bieterberatung umfasst dies die Analyse von Projektrisiken und Finanzierungshindernissen, die Stellung von Bieterfragen, den Entwurf von Verhandlungsbedarf, die Führung der Vertragsverhandlungen und die Begleitung beim Financial Close. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten beim Entwurf des Project Information Memorandum (PIM) und im Rahmen der Due Diligence der finanzierenden Banken. Daneben beraten wir auch zu sonstigen Verträgen in ÖPP-Projekten, etwa Direktverträgen und Nachunternehmerverträgen, einschließlich der Prüfung, ob der GU-Vertrag „back to back“ mit dem Projektvertrag gestaltet ist. Im Rahmen unserer Beratung der öffentlichen Hand entwerfen wir die Projektverträge, und stimmen diese mit den auf öffentlicher Seite Beteiligten ab. Wir verhandeln die Projektverträge mit den Bietern und begleiten unsere Mandanten im Rahmen des Financial Close.


Sektoren: ÖPP-PROJEKTE, PUBLIC SECTOR, IMMOBILIENWIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR

Kruhl von Strenge hat Erfahrung mit allen in der Praxis angewandten Finanzierungsstrukturen für ÖPP-Projekte, einschließlich Projektfinanzierungen, Forfaitierungsmodellen und sonstigen Finanzierungen mit kommunalkreditähnlichen Konditionen.
Neben der Beratung der öffentlichen Hand und Bietern zu Finanzierungsthemen liegt unser Fokus in diesem Bereich auf der Beratung von Banken und anderen Kapitalgebern von ÖPP-Projekten, etwa bei der Prüfung der Projektverträge im Rahmen der Due Diligence oder zum Vergaberecht.

  

Sektoren: ÖPP-PROJEKTE, PUBLIC SECTOR, IMMOBILIENWIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR

Kruhl von Strenge berät laufend bei der Durchführung der Projektverträge für ÖPP-Projekte. Zu unseren Mandanten gehören beispielsweise Projektgesellschaften von A- und F-Modellen sowie von Landesstraßenprojekten. Diese beraten wir beispielsweise bei der Auslegung der Projektverträge, der Nachunternehmerverträge, zu öffentlich-rechtlichen Fragen sowie in Verhandlungen mit dem öffentlichen Projektpartner, Banken oder Subunternehmern.
Ferner begleiten wir die öffentliche Hand bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten, einschließlich bei Verhandlungen mit den privaten Partnern und den Finanzierern sowie zu öffentlich-rechtlichen Fragen.

 

Sektoren: ÖPP-PROJEKTE, IMMOBILIENWIRTSCHAFT, PUBLIC SECTOR, INFRASTRUKTUR

Ein weiterer Fokus von Kruhl von Strenge liegt auf Transaktionen im Bereich ÖPP, etwa der Veräußerung von Anteilen an ÖPP-Projektgesellschaften oder von Kredittranchen. Bei derartigen Transaktionen liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung regelmäßig auf der Prüfung der ÖPP-Verträge und ihrer Risikostruktur. Hier können wir unsere umfangreiche und langjährige Praxiserfahrung mit ÖPP-Projekten zum Nutzen unseres Mandanten einbringen.

 

Sektoren: ÖPP-PROJEKTE, IMMOBILIENWIRTSCHAFT, PUBLIC SECTOR, INFRASTRUKTUR

Wir beraten die öffentliche Hand zur Strukturierung von ÖPP-Projekten. Dabei ermitteln wir die europarechtlichen und öffentlich-rechtlichen Grundlagen und prüfen, wie sich vor diesem Hintergrund die Ziele der öffentlichen Hand optimal erreichen lassen. Wir stimmen uns mit den öffentlichen Projektbeteiligten über die vertragliche Risikoverteilung, die vergaberechtliche Struktur und die am besten geeignete Finanzierungsform ab (Projektfinanzierung oder Finanzierung mit kommunalkreditähnlichen Konditionen). Dabei arbeiten wir regelmäßig eng mit den technischen und wirtschaftlichen Beratern des Auftraggebers zusammen. Bei Bedarf führen wir für unsere Mandanten europaweite Markterkundungs- bzw. Interessenbekundungsverfahren durch.